Teilnahmebedingungen der Ganztagsbetreuung der Betreuung DaDi gGmbH (Pakt für den Nachmittag) (Stand 02/2021)
1. Die Ganztagsbetreuung findet ausschließlich an Unterrichtstagen statt. Sie findet nicht statt an Ferientagen, an „beweglichen Feiertagen“,
„Brückentagen“, wenn die Schule aus sicherheits‐ oder organisatorischen Gründen geschlossen bleibt oder in Folge höherer Gewalt (gem. §275 (1)
BGB) nicht stattfinden kann. Angebote an pädagogischen Tagen und in den Ferien werden gesondert ausgewiesen und bedürfen einer separaten
Anmeldung. Kosten für die Ferienbetreuung sind nicht Bestandteil der monatlichen Kosten der Regelbetreuung.
2. Die Aufnahme der Kinder erfolgt zu Beginn eines Schuljahres (01.08. bis 31.07. – §57 Hess. Schulgesetz). Eine Aufnahme von Kindern sowie ein
Modellwechsel ist zu jedem Schuljahresbeginn bzw. Schulhalbjahr bei freien Plätzen möglich. Für eine Umbuchung (Modellwechsel) können Kosten
i.H.v. 5,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Die Moduländerung muss mit einer Frist von 6 Wochen zum Schulhalbjahr/Schuljahresende formlos
schriftlich beantragt werden.
3. Der Betreuungsvertrag gilt für die Dauer der Grundschulzeit. Mit Ende der Grundschulzeit endet der Betreuungsvertrag, es bedarf keiner
Kündigung.
4. Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
5.1. Das Ganztagsangebot beinhaltet kein Mittagsessen, Informationen darüber erhalten Sie in der Schule. Sollte kein Mittagessensangebot in
Anspruch genommen werden, hat/haben der/die Erziehungsberechtigte/n dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind mittags eine ausreichende
Mahlzeit mitgegeben wird. Sollte keine ausreichende Verpflegung gewährleistet sein, sind die pädagogischen Mitarbeiter berechtigt, das Kind
abholen zu lassen.
5.2. Für Grundschulkinder, die im langen Modul angemeldet sind, bietet die Betreuung DaDi gGmbH einen Nachmittagssnack an. Die Kosten
(Snackpauschale) in Höhe von 15,00 EUR pro Halbjahr sind jeweils zum 1.10. und 1.2. fällig. (Einrichtungsspezifische Regelungen möglich)
6. Die Kinder haben sich bei Ankunft in der Betreuung beim pädagogischen Personal anzumelden. Das pädagogische Personal führt darüber eine
Anwesenheitsliste. Die Kinder haben sich bei Verlassen der Betreuung beim pädagogischen Personal abzumelden.
7.1 Der Pakt für den Nachmittag ist eine schulische Veranstaltung. Für die Kinder gilt analog zur Schule der Alleingängerstatus, heißt die Kinder
verlassen zu den angegebenen Zeiten die Einrichtung eigenständig.
Sollten Eltern dies nicht wünschen, muss dem Alleingängerstatus aktiv informell widersprochen werden. Es werden keine Abholberechtigten
hinterlegt, Ausnahme angewiesene Kontaktverbote. Das Verlassen der Schule außerhalb der festgelegten Zeiten ist nur im Ausnahmefall (z.B.
Arztbesuch) möglich.
7.2. Wenn ein Kind zu spät abgeholt wird, ist die Betreuung DaDi gGmbH berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand mit 5,00 EUR pro
angefangenen 5 Minuten in Rechnung zu stellen. Wenn ein Kind unentschuldigt nicht zur Ganztagsbetreuung erscheint, ist die Betreuung DaDi
gGmbH berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden Aufwand mit 5,00 EUR pro getätigtem Anruf in Rechnung zu stellen.
8. Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Mitarbeiter beginnt und endet mit Zeit des gebuchten Moduls. Sie erlischt mit der Entlassung des Kindes
durch das pädagogische Personal.
9. Erkrankte Kinder und Kinder, die aufgrund Infektionsschutzes nicht am Unterricht teilnehmen können, dürfen auch an der Betreuung nicht
teilnehmen. Das pädagogische Personal kann die Abholung eines kranken Kindes verlangen bzw. die Aufnahme für die Zeit der Erkrankung zum
Schutz der anderen Kinder und des Personals verweigern. Im Zweifel kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gesundschreibung) eines Arztes
von den Erziehungsberechtigten verlangt werden. Eine Kostenerstattung für das Attest oder die Bescheinigungen durch Ärzte erfolgt nicht.
10. Bei Verdacht oder Auftreten meldepflichtiger Krankheiten bei dem zu betreuenden Kind oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen
des Kindes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies unverzüglich dem pädagogischen Personal mitzuteilen. Für die Zeit des Auftretens
einer ansteckenden Krankheit ist die Teilnahme des Kindes an der Betreuung nicht möglich. Die Betreuung DaDi gGmbH ist berechtigt, im
Zweifelsfall ein Attest über die Genesung der Kinder zu verlangen. Eine Kostenerstattung für das Attest oder Bescheinigungen durch Ärzte erfolgt
nicht.
10 a. Der Nachweis zur Masernimpfung bzw. Immunität wird vor der Aufnahme erbracht. Die gesetzlichen Vorgaben gelten. Eine Kostenerstattung
für Impfung oder eine Bescheinigung durch Ärzte erfolgt nicht.
11. Zahlungspflichtige/r ist/sind die in der Anmeldung angegebene/n Erziehungsberechtigte/n des Kindes. Diese haben die Pflicht, Veränderungen
der Kontodaten umgehend der Betreuung DaDi gGmbH schriftlich mitzuteilen. Sollten Ansprüche aus sozialen Hilfen usw. bestehen, so sind diese
eigenständig zu beantragen. Bis zur schriftlichen Bestätigung sind die Erziehungsberechtigten zur Beitragszahlung in voller Höhe verpflichtet.
12. Das Schuljahr ist maßgeblich für die Erhebung der Betreuungskosten. Der Kostenbeitrag ist stets für einen vollen Monat zu zahlen und wird an
zwölf Monaten im Jahr im Voraus am 01. des Monats fällig. SEPA-Einzüge werden bis zum 5. des Monats ausgeführt. Wir weisen darauf hin, dass
für Erstklässler der erste Abbuchungsbetrag am 1. August fällig wird. Ferien, Brückentage, Krankheitstage und Klassenfahrten werden aus der
Betreuungsgebühr nicht herausgerechnet. Im Bildungs- und Betreuungsangebot „Pakt für den Nachmittag“ wird ein Geschwisterrabatt ab dem
dritten Kind in Höhe von 50% gewährt. Bei Rückbuchungen (bei erteiltem SEPA-Mandat) aus Gründen, die der Zahlungspflichtige zu verschulden
oder veranlasst hat (ungedecktes Konto, neue nicht mitgeteilte Kontodaten, usw.), kann zu dem Kostenbeitrag eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr
erhoben werden.
Der Beitrag für die Regelbetreuung kann sich aufgrund politischer und/oder betriebswirtschaftlicher Belange kurzfristig auch unterjährig ändern.
Ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende besteht mit Bekanntgabe der Beitragserhöhung.
13. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, jegliche Änderungen, die Auswirkungen auf das Betreuungsverhältnis haben können
(Veränderung der Erziehungsberechtigten, Kontodaten, Anschrift usw.), ohne Aufforderung unverzüglich und schriftlich an die Betreuung DaDi
gGmbH mitzuteilen.
14. Eine Kündigung des Ganztagsangebotes durch die Erziehungsberechtigten sowie seitens der Betreuung DaDi gGmbH ist mit einer Frist von 6
Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (31.01.) oder des Schuljahres (31.07.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung des
Ganztagsangebotes durch die Betreuung DaDi gGmbH ist jederzeit fristlos möglich,
‐ bei dreimonatigem Zahlungsverzug des Kostenbeitrages
‐ bei wiederkehrenden Zahlungsverzügen
‐ aus pädagogischen Gründen
‐ wenn den Anweisungen des pädagogischen Personals von Kind oder Erziehungsberechtigten nicht Folge geleistet wird
‐ wenn durch das Verhalten des Kindes die Sicherheit und Ordnung der Ganztagseinrichtung gefährdet ist
15. Das Kind, das am Ganztag teilnimmt, ist während der gesamten Betreuung über die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Der
Versicherungsschutz beinhaltet den Weg zur Betreuung und von der Betreuung nach Hause (Schulweg) sowie die Betreuung selbst. Ein Unfall ist
schriftlich an das Schulsekretariat und die Betreuung DaDi gGmbH zu melden.
Bei Schaden an Personen oder Sachmitteln durch das Betreuungskind tritt die Familie in die Verpflichtung (private Haftpflichtversicherung).
16. Die persönlichen Daten von Kindern und Eltern unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Die DSGVO in Ihrer Gültigkeit wird beachtet. Weitere
Informationen erhalten Sie unter kontakt@betreuung-dadi.de. Die Eltern erklären sich einverstanden, dass in pädagogischen Fällen Daten mit der
Leitung der Schule ausgetauscht und Absprachen zur Betreuung des Kindes getroffen werden können. Verhaltensmaßnahmen, die von der Schule
ausgesprochen werden, setzen sich für die Betreuung fort. Eine Suspendierung vom Betreuungsangebot führt nicht zu einer Reduzierung des
Regelbeitrages.
17. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Teilnahmebedingungen der Ferienbetreuung der Betreuung DaDi gGmbH
§1 Teilnahme
(1) Die Ferienbetreuung findet ausschließlich in den hessischen Schulferien, wie von der jeweiligen Schule angeboten statt. Die Betreuung erfolgt an Wochentagen maximal in der
Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr. Sie findet nicht statt an „gesetzlichen Feiertagen“, „beweglichen Ferientagen“, „Brückentagen“, wenn die Schule und/oder die Ganztagsbetreuung aus
sicherheits- oder organisatorischen Gründen geschlossen bleibt oder in Folge höherer Gewalt (gem. §275 (1) BGB) nicht stattfinden kann.
(2) Die Durchführung der Ferienbetreuung setzt eine Mindestteilnehmeranzahl von 13 Anmeldung voraus. Sollten es weniger Anmeldungen sein, behält sich der Träger eine Absage
an der angemeldeten Schule vor, bietet jedoch nach Möglichkeit eine Alternative an einer anderen Schule für die gleiche Ferienwoche an.
(3) Eine Teilnahme kann erfolgen, wenn zu Beginn eines Schuljahres (01.08. bis 31.07. – §57 Hess. Schulgesetz) das Kind an der Schule angemeldet ist. Es können alle Mädchen und
Jungen der Klassen 1 bis 4 bzw. der Klassen 5 und 6 abhängig der Kooperation (von Schulen in unserer Trägerschaft) oder bis zu einem Alter von 12 Jahren teilnehmen.
(4) Der Ferienvertrag gilt für die Dauer der gebuchten Ferienwoche(n), es bedarf keiner Kündigung.
(5) Wird ein Kind, während des Schulunterrichts, durch eine Teilhabeassistenz unterstützt, so ist diese auch für die Ferienbetreuung zu beantragen, da ansonsten eine Teilnahme
nicht möglich ist. Sollte die Schulbegleitung, z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit, ausfallen, ist von den Eltern für eine entsprechende Vertretungskraft Sorge zu tragen. Sollte
keine Vertretung möglich sein, können die Eltern dazu aufgefordert werden, das Kind von der Betreuung abzuholen.
(6) Die Kinder sind von den Erziehungsberechtigten am 1. Betreuungstag zu bringen. Kinder dürfen die Betreuung nur allein verlassen, wenn eine schriftliche Bestätigung in der
Einrichtung vorliegt (siehe Anmeldeformular).
(7) Die Kinder haben sich bei Ankunft in der Betreuung beim Personal anzumelden. Das pädagogische Personal führt darüber eine Anwesenheitsliste. Die Kinder haben sich bei
Verlassen der Betreuung beim pädagogischen Personal abzumelden.
(8) Die Teilnahmegebühr wird wie in den Anmeldeunterlagen angegeben eingezogen. Es wird das SEPA-Mandat der Regelbetreuung verwendet. Sollte kein gültiger Regelvertrag
vorliegen, ist die Vorlage SEPA-Mandat auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Mit der Anmeldung und der Bestätigung ist der/die Teilnehmer/in verbindlich angemeldet.
Erfolgt keine Abmeldung entsprechend der nachstehenden Regelungen, wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
(9) Zahlungspflichtige/r ist/sind die in der Anmeldung angegebene/n Erziehungsberechtigte/n des Kindes. Sollten Ansprüche aus sozialen Hilfen usw. bestehen, so sind diese
eigenständig zu beantragen. Bis zur schriftlichen Bestätigung sind die Erziehungsberechtigten zur Beitragszahlung in voller Höhe verpflichtet.
(10) Wenn ein Kind zu spät abgeholt wird, ist die Betreuung DaDi gGmbH berechtigt, den hierdurch entstandenen Aufwand mit 5,00 EUR pro angefangenen 5 Minuten in Rechnung
zu stellen. Wenn ein Kind unentschuldigt nicht zur Ferienbetreuung erscheint, ist die Betreuung DaDi gGmbH berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden
Aufwand mit 5,00 EUR pro getätigtem Anruf in Rechnung zu stellen.
(11) Die Anmeldung kann nur durch die/den Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Versendung des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten.
§2 Rücktritt
(1) Tritt der/die gemeldete Teilnehmer/in nach schriftlicher Bestätigung der Betreuung DaDi gGmbH nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Eine
Kündigung des Ferienangebotes durch die Betreuung DaDi gGmbH ist jederzeit fristlos möglich,
– aus pädagogischen Gründen
– wenn den Anweisungen des pädagogischen Personals von Kind oder Erziehungsberechtigten nicht Folge geleistet wird
– wenn durch das Verhalten des Kindes die Sicherheit und Ordnung der Ganztagseinrichtung gefährdet ist
(2) Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt (nur mit ärztlichem Attest) entstehen keine Kosten. Ebenso kann ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt werden. Mit der Absage
sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
§3 Krankheiten/ Verletzungen
(1) Erkrankte Kinder dürfen an der Betreuung nicht teilnehmen. Das Personal kann die Abholung eines kranken Kindes verlangen bzw. die Aufnahme für die Zeit der Erkrankung zum
Schutz der anderen Kinder und des Personals verweigern. Im Zweifel kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gesundschreibung) eines Arztes von den Erziehungsberechtigten
verlangt werden. Eine Kostenerstattung für das Attest oder die Bescheinigungen durch Ärzte erfolgt nicht.
(2) Ein Kind, welches an einer meldepflichtigen Krankheit leidet, kann die Ferienbetreuung nicht besuchen. Sollten vor der Veranstaltung Änderungen eintreten, sind die
Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Leitung davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen wie z.B. Diät, Allergien,
Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen.
(3) Es wird gestattet, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/
Wundsalbe; Insektenstiche/ Brandsalbe. Erforderlichenfalls dürfen vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend
erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.
(4) Wenn die Betreuung DaDi gGmbH für entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die entstandenen Auslagen von den Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
(5) Der Nachweis zur Masernimpfung bzw. Immunität wird am ersten Betreuungstag in Form des originalen Impfausweises erbracht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Aufnahme
für den Tag nicht möglich und erst dann, wenn die Vorlage erfolgt ist. Es erfolgt dadurch keine anteilige Rückerstattung des Kostenbetrags. Die gesetzlichen Vorgaben gelten. Eine
Kostenerstattung für Impfung oder eine Bescheinigung durch Ärzte erfolgt nicht.
§4 Versicherung
(1) Das Kind, das an der Ferienbetreuung teilnimmt, ist während der gesamten Ferienbetreuung über die Unfallkasse Hessen unfallversichert. Der Versicherungsschutz beinhaltet
den Weg zur Betreuung und von der Betreuung nach Hause (Schulweg) sowie die Betreuung selbst. Ein Unfall ist schriftlich an die Schule zu melden . Bei Schaden an Personen
oder Sachmitteln durch das Betreuungskind tritt die Familie in die Verpflichtung (private Haftpflichtversicherung).
§5 Haftung
(1) Bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen der für die Veranstaltung verantwortlichen Personen kann das Kind für weitere Veranstaltungen ausgeschlossen
werden kann.
(2) Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände des Kindes , kann keine Haftung übernommen wird.
(3) Die Betreuung DaDi gGmbH haftet nur für Schäden, welche von der Betreuung DaDi gGmbH oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die
Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde.
(4) Während der Ferienbetreuung sind die Betreuer von der Betreuung DaDi gGmbH verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, um Schaden von den Teilnehmern abzuhalten.
(5) Dass das Infektionsrisiko während der Betreuungszeiten nicht auf null gesenkt werden kann und insgesamt höher als während der Präsenzzeiten im Unterricht ist , nehmen die
Erziehungsberechtigten zur Kenntnis. Eine Haftung der Betreuung DaDi gGmbH wird ausgeschlossen.
(6) Trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen können Schäden an Gesundheit oder Eigentum entstehen.. Die Haftung ist insoweit bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§6 Datenschutz
(1) Die persönlichen Daten von Kindern und Eltern unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Die DSGVO in Ihrer Gültigkeit wird beachtet. Weitere Informationen erhalten Sie unter
kontakt@betreuung-dadi.de. Die Eltern erklären sich einverstanden, dass in pädagogischen Fällen Daten mit der Leitung der Schule ausgetauscht und Absprachen zur Betreuung
des Kindes getroffen werden können. Verhaltens- bzw. Ordnungsmaßnahmen, die von der Schule ausgesprochen werden, setzen sich für die Betreuung fort. Eine Suspendierung
vom Betreuungsangebot führt nicht zu einer Reduzierung des Regelbeitrages.
§7 Nebenabreden
(1) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.